Kosten
Die Kosten für eine ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung werden von der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung übernommen.
Die Tarife für ergotherapeutische Leistungen sind in den folgenden Verträgen definiert:
- Bei Krankheit im Vertrag zwischen dem Ergotherapeutenverband der Schweiz (EVS) und dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) einerseits, sowie dem Konkordat der Schweizerischen Krankenkassen (KSK) andererseits, datiert vom 22.10.1992: Vertragsergänzung Tarifanpassung (Tarifreduktion) datiert vom 1.1.2005.
- Bei Unfall und Invalidität im Vertrag zwischen dem Roten Kreuz (SRK) und dem Ergotherapeutenverband der Schweiz (EVS) einerseits, sowie den Versicherern gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung, vertreten durch die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK), der Invalidenversicherung (IV), vertreten durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), sowie dem Bundesamt für Militärversicherung (BAMV) andererseits, datiert vom 15.7.1993.