Verordnung der Ergotherapie
Wer:Behandelnde Arzt
Info: Bitte nötige Berichte beilegen
Einholen der Kostengutsprache
Wer: Ergotherapeutin
Info: Originalverordnung beilegen. Bei nicht dringende Fälle muss eine Wartefrist von 10 Arbeitstag eingehalten werden
Befunderhebung
Wer: Ergotherapeutin
Info: Maximal 2 Sitzung, vor der Anmeldung der Versicherung möglich. Einholung nötige Information zur Überprüfung der Indikation für ergotherapeutische Behandlung.
Zielsetzung
Wer: Ergotherapeutin und Patient
Info: COPM wird benutzt
Behandlung
Wer: Ergotherapeutin und Patient
Info: 9-12 mal pro Verordnung
Langzeit Verordnungen sind möglich
Einzeltherapie (15-120 Minuten)
Gruppentherapie (30-180 Minuten)
Kann eine Kombination davon sein
In der Praxis oder Domizil
Abschluss oder Zwischenbefund
Wer: Ergotherapeutin und Patient
Info: Bei Bedarf wird eine Zusatzverordnung vom der Behandelnden Arzt beantragt.
Ergotherapie Bericht
Wer: Ergotherapeutin
Info: Bei Langzeit Verordnungen 1 x jährlich, sonst bei Abschluss der Therapie
Bericht zu Handen des Vertrauensarztes
Wer: Behandelnder Arzt
Info: Bei mehr als 36 Therapien im Jahr