VerordnungAnleitung Verordnung
Verordnung der Ergotherapie
Wer: Behandelnde Arzt
Info: Bitte nötige Berichte beilegen
Einholen der Kostengutsprache
Wer: Ergotherapeutin
Info: Originalverordnung beilegen. Bei nicht dringende Fälle muss eine Wartefrist von 10 Arbeitstag eingehalten werden
Befunderhebung
Wer: Ergotherapeutin
Info: Maximal 2 Sitzung, vor der Anmeldung der Versicherung möglich. Einholung nötige Information zur Überprüfung der
Indikation für ergotherapeutische Behandlung.
Zielsetzung
Wer: Ergotherapeutin und Patient
Behandlung
Wer: Ergotherapeutin und Patient
Info: 9 mal pro Verordnung
Langzeit Verordnungen sind möglich
Einzeltherapie (15-120 Minuten)
In der Praxis oder Domizil
Abschluss oder Zwischenbefund
Wer: Ergotherapeutin und Patient
Info: Bei Bedarf wird eine Zusatzverordnung vom der Behandelnden Arzt beantragt.
Ergotherapie Bericht
Wer: Ergotherapeutin
Bericht zu Handen des Vertrauensarztes der Krankenkasse
Wer: Behandelnder Arzt
Info: Bei mehr als 36 Therapien im Jahr